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Grillen auf dem Balkon: Was erlaubt ist und was nicht

Niko Plaas27. JUNI 2023
Eine Gruppe sitzt gemütlich auf dem Balkon und grillt.

stock.adobe.com/Mirko Vitali

Eine gute Nachricht vorweg: Grillen auf dem Balkon ist nicht grundsätzlich verboten. Lies unseren kompakten Überblick zur Rechtslage und worauf du achten solltest, damit beim Brutzeln auf Balkonien alles entspannt bleibt.

Grillen auf dem Balkon: Gibt es eine grundsätzliche Regelung?

In Deutschland existieren keine einheitlichen Regeln für das Grillen auf dem Balkon. Das heißt, es gibt weder ein generelles Grillverbot noch ein Grundrecht aufs Grillen.

Gesetzliche Regelungen hierzu finden sich in:

  • dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • dem Nachbarrechtsgesetz (NachbG)
  • landesrechtlichen Vorschriften

Das Grillen auf dem Balkon wird als „sozialüblich“ betrachtet und muss geduldet werden. Es ist auch Mietern grundsätzlich erlaubt, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten zu grillen. Dies müssen die Nachbarn akzeptieren, so der Deutsche Mieterbund (DMB).

Holzkohlegrill auf dem Balkon und die lieben Nachbarn: Rücksichtnahme ist Pflicht

Holzkohlegrills auf Balkonen sind problematisch, da sie oft mit viel Rauchentwicklung einhergehen. Ist Grillen mit einem Holzkohlegrill auf dem Balkon also erlaubt? Ist nichts Gegenteiliges im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt, ist das Grillen zwar erlaubt – doch ohne Rücksicht gibt’s Probleme.

Nachbarn dürfen nicht durch Rauch oder Ruß beeinträchtigt werden. Nimm diese Regelung nicht auf die leichte Schulter: Bei unzumutbarer Belästigung wird das Grillen auf dem Balkon unter Umständen als Ordnungswidrigkeit eingestuft und es droht eine Geldbuße.

Um Konflikte zu vermeiden, solltest du auf Balkon und Terrasse sowie allgemein in dicht besiedelten Gebieten andere Grillarten bevorzugen. Elektrisch und gasbetriebene Grills produzieren so gut wie keinen Rauch oder Qualm und sind damit deutlich nachbarschaftstauglicher als Holzkohlegrills. Es gibt sowohl kompakte Elektrogrills als auch kleine Gasgrills für den Balkon, die genau das möglich machen.

Willst du nicht auf Holzkohle verzichten, kannst du die Rauchbildung durch Aluminiumschalen oder Alufolie reduzieren. Doch egal, wie du grillst: Rücksichtnahme auf die Nachbarn ist beim Grillen auf dem Balkon Pflicht!

Gasgrill und Elektrogrill auf dem Balkon: Häufig erlaubt, aber kein Freifahrschein

Gas- und Elektrogrills eigenen sich fürs Grillen auf dem Balkon besser als Modelle, die mit Holzkohle befeuert werden. Sie produzieren deutlich weniger Rauch. Allerdings heißt das nicht, dass du mit Elektro- und Gasgrills grundsätzlich auf dem Balkon grillen darfst – es hängt von deinem Mietvertrag und der Hausordnung ab.

Das gilt unabhängig von deiner Wohnsituation. Egal, ob Mietwohnung, Eigentumswohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus: Du musst dich beim Grillen an die Regelungen in den genannten Dokumenten halten.

Diese Regelungen basieren auf folgendem Urteil: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat 2008 entschieden, dass Grillen generell eingeschränkt, verboten oder zeitlich bzw. örtlich begrenzt sein darf. Faktoren wie die Lage und Größe des Gartens oder Balkons, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät spielen dabei eine Rolle.

Möglich sind zum Beispiel folgende Regelungen:

  • Grundsätzliches Grillverbot: Einige Mietverträge und Hausordnungen sind sehr streng. Du darfst nicht grillen, unabhängig von der Grillart.
  • Holzkohlegrill-Verbot: Andere Verträge verbieten speziell Holzkohlegrills. Dann darfst du in der Regel mit einem Elektro- oder Gasgrill auf dem Balkon grillen. Trotzdem musst du Rücksicht auf deine Nachbarn nehmen.
  • Kein spezifisches Grillverbot: Du darfst grillen, auch mit Holzkohle, musst aber Rücksicht auf deine Nachbarn nehmen.

Wie häufig und wie lange darf ich auf dem Balkon grillen?

Es gibt keine einheitliche Antwort auf die Frage, wie oft du auf dem Balkon grillen darfst. Es gibt auch keine gesetzlichen Vorgaben für eine zeitliche Begrenzung des Grillens. Aber: Unterschiedliche Gerichte haben sowohl zur Dauer als auch zur Häufigkeit des Grillens auf dem Balkon Entscheidungen getroffen – die teils sehr verschieden ausfallen.

Drei Beispiele für Gerichtsurteile zur Häufigkeit des Grillens:

  • Das Bayerische Oberlandesgericht (Beschluss von 1999) erlaubt fünf Grillabende im Jahr.
  • Das Landgericht Stuttgart (Beschluss von 1996) befindet drei Grillabende pro Jahr für jeweils zwei Stunden als ausreichend.
  • Das Landgericht Bonn (Urteil von 1997) hält einen Grillabend im Monat von April bis September für angemessen und verlangt eine Vorankündigung für die Nachbarn.

Wie lange du abends grillen darfst – egal, ob auf dem Balkon oder anderswo –, ist durch den Lärmschutz vorgegeben: Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe, und lautes Grillen oder Gespräche sind nicht mehr gestattet. Verlagere deine Party deshalb ab 22 Uhr nach drinnen. Verschiedene Gerichtsurteile zeigen: Bei wiederholter Lärmbelästigung nach 22 Uhr kann es zu Verwarnungen und sogar Geldstrafen kommen.

Streit mit den Nachbarn wegen Grillen auf dem Balkon: Welche Bußgelder drohen?

Die häufigsten Streitpunkte beim Grillen sind Lärmbelästigung, Rauchentwicklung und Gerüche. Bei Einschaltung der Polizei oder des Ordnungsamtes kann es zu empfindlichen Strafen kommen. Für die Höhe der Strafen gibt es jedoch keine bundeseinheitlichen Vorgaben, daher sind die örtlichen Regelungen zu beachten.

Drei Beispiele:

  • Qualm, der in Nachbarswohnungen zieht, kann etwa 100 Euro kosten.
  • Verstöße gegen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
  • Wer öfter grillt als landesgesetzlich zugelassen, zahlt bis zu 250.000 Euro (München) oder geht sechs Monate ins Gefängnis.

Entspannt grillen auf dem Balkon: Diese Tipps solltest du beachten

Wenn du entspannt auf deinem Balkon grillen möchtest, nimm Rücksicht auf deine Nachbarn. Mit diesen Tipps kannst du Konflikte vermeiden:

  • Prüfe die Hausordnung und deinen Mietvertrag auf Verbotsklauseln und halte dich daran.
  • Ist Grillen erlaubt, verwende einen Elektro- oder Gasgrill, um Rauch und Qualm zu reduzieren und die Nachbarn nicht zu belästigen.
  • Informiere die Nachbarn über geplante Grillpartys, um Beschwerden zu vermeiden.
  • Beachte die Ruhezeiten ab 22 Uhr und beende die Grillparty rechtzeitig, um eine Störung der Nachbarn zu vermeiden.
  • Verwende Grillzubehör wie Aluminiumschalen, um Qualm zu minimieren.
  • Grille nicht zu häufig, um die Akzeptanz in der Hausgemeinschaft zu wahren.

Zusammenfassung: Auf dem Balkon grillen – darauf kommt’s an

  • Das Grillen auf dem Balkon kann per Mietvertrag oder Hausordnung verboten bzw. eingeschränkt sein.
  • Holzkohlegrills produzieren viel Rauch, Qualm und teils unangenehme Gerüche. Sie sind zum Grillen auf dem Balkon weniger gut geeignet.
  • Gas- und Elektrogrills sind eine raucharme Alternative, dürfen jedoch nur verwendet werden, wenn das Grillen im Mietvertrag oder der Hausordnung nicht generell verboten ist.
  • Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben, wie oft und wie lange du grillen darfst. Urteile verschiedener Landgerichte können dir als Orientierung dienen.
  • Respektiere beim Grillen auf dem Balkon die Nachtruhe ab 22 Uhr.
  • Bei Streitigkeiten mit den Nachbarn aufgrund des Grillens können hohe Bußgelder drohen, abhängig von den örtlichen Regelungen.

Häufig gestellte Fragen zum Grillen auf dem Balkon

In unseren FAQs erfährst du kurz und auf den Punkt die Antworten auf häufige Fragen zum Grillen auf dem Balkon.

Darf man auf dem Balkon grillen?

Ja, grundsätzlich ist es Mietern erlaubt, auf dem Balkon zu grillen. Voraussetzung: Das Grillen ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung nicht verboten. Das gilt sowohl für Miet- als auch Eigentumswohnungen. Es gibt keine bundesweit gültigen gesetzlichen Regelungen zum Grillen auf dem Balkon, aber verschiedene Landesgesetze und Gerichtsurteile, die als Orientierung dienen.

Darf man auf dem Balkon mit Holzkohle grillen?

Das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon ist erlaubt, sofern im Mietvertrag oder in der Hausordnung nichts Gegenteiliges festgelegt ist. Allerdings dürfen Nachbarn nicht durch Rauch, Ruß oder Gerüche gestört werden. Empfehlenswert sind andere Grillarten mit weniger Rauchentwicklung wie Elektrogrills und Gasgrills.

Wie oft darf man mit dem Elektrogrill oder Gasgrill auf dem Balkon grillen?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dafür, wie oft man grillen darf. Verschiedene Landesgerichte haben Urteile hierzu gefällt – sie können als Orientierung dienen, fallen aber teils sehr unterschiedlich aus. Zusätzlich gelten eventuelle Regelungen aus dem Mietvertrag und der Hausordnung. Hierin kann das Grillen auf dem Balkon eingeschränkt oder verboten sein.

Wie oft darf man in einem Mehrfamilienhaus auf dem Balkon grillen?

Es gibt keine allgemeingültige Vorgabe, wie oft man in einem Mehrfamilienhaus auf dem Balkon grillen darf. Ausschlagend sind der Mietvertrag sowie die Hausordnung. Ist das Grillen darin uneingeschränkt erlaubt, informiere dich über entsprechende Urteile in deinem Bundesland. Sie können Orientierung geben.

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